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   LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23 B ER   

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https://dejure.org/2023,16557
LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23 B ER (https://dejure.org/2023,16557)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.06.2023 - L 8 SO 105/23 B ER (https://dejure.org/2023,16557)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - L 8 SO 105/23 B ER (https://dejure.org/2023,16557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • BAYERN | RECHT

    SGB XII § 70
    Sozialhilfe: Anspruch auf Kinderbetreuung im Rahmen von Haushaltshilfe

  • rewis.io

    Leistungen, Versorgung, Behinderung, Bescheid, Betreuung, Krankheit, Beschwerde, Krankenversicherung, Anordnungsanspruch, Krankenkasse, Eingliederungshilfe, Anordnungsgrund, Jugendhilfe, Jugendamt, Hilfe zur Erziehung, einstweiligen Rechtsschutz, einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe

  • rechtsportal.de

    Sozialhilfe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2019 - 10 LA 321/18

    Erzieherischer Bedarf; Erziehungsfähigkeit; Hilfe in Notsituationen; Hilfe zur

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
    Nur dann kann - dies auch nur befristet - § 20 SGB VIII zum Tragen kommen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.09.2019 - 10 LA 321/18 - juris).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
    Soweit - wie hier - ein auf Krankheit bzw. Behinderung zurückzuführender Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung der Hilfe zur Pflege zugeordnet wurde (BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - juris), hat sich diese Problematik aufgrund der zum 01.01.2017 erfolgten Neuregelung der Pflege erledigt (vgl. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider/Legros, SGB XII, 21. Aufl., § 70 Rn. 1).
  • LSG Bayern, 17.03.2021 - L 8 SO 46/21

    Sozialgerichtliches Verfahren: Rechtschutzbedürfnis für die Beschwerde einer

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 17.03.2021 - L 8 SO 46/21 B ER - juris) liegt ein Rechtschutzbedürfnis im Beschwerdeverfahren nicht mehr vor, soweit die Behörde die Leistung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bereits erbracht hat bzw. dazu verpflichtet war.
  • VG Würzburg, 10.12.2020 - W 3 E 20.1819

    Keine vorläufige Kostenübernahme für eine Elternassistenz bei Inanspruchnahme des

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
    Ein erzieherischer Bedarf, der die wesentliche Leistungsvoraussetzung der Hilfe zur Erziehung ist nur gegeben, wenn eine Defizitsituation besteht, bei der infolge erzieherischem Handelns bzw. Nichthandelns der Eltern eine Fehlentwicklung bzw. ein Rückstand oder Stillstand der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes eingetreten ist oder droht (vgl. OVG Niedersachsen, a.a.O.; VG Würzburg, Beschluss vom 10.12.2020 - W 3 E 20.1819 - juris).
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 38/18 B

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
    Auf eine bestimmte Leistung bzw. Hilfeart ist das Begehren dabei nicht beschränkt (vgl. BSG, Beschluss vom 06.12.2018 - B 8 SO 38/18 B - juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage in dem vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 9 SO 26/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
    Unbeschadet der Frage, ob in der vorliegenden Fallgestaltung überhaupt eine Konkurrenzsituation zwischen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe gegeben sein kann, weil der Hilfebedarf nur in der Person der ASt und nicht bei ihren Kindern besteht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2012 - L 9 SO 26/11 - juris), besteht jedenfalls schon kein aktuell realisierbarer jugendhilferechtlicher Anspruch der ASt.
  • LSG Bayern, 21.05.2021 - L 8 SO 213/20

    Sozialhilfe: Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk als Bestandteil der

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
    Nach § 91 Abs. 1 SGB IX würde ein derartiger Einwand, nämlich dass die Hilfe von anderer Seite geleistet wird, voraussetzen, dass dies tatsächlich erfolgt ("...wer die erforderliche Leistung nicht von anderen ... erhält.") und nicht bloß eine mehr oder weniger realistische Möglichkeit darstellt (vgl. im Übrigen zum Nachranggrundsatz: Urteil des Senats vom 21.05.2021 - L 8 SO 213/20 - juris).
  • LSG Hessen, 12.12.2023 - L 4 SO 84/23

    Sozialhilfe

    Das Rechtsschutzbedürfnis der Antragsgegnerin liegt darin, dass sie die vorläufig aufgrund des erstinstanzlichen Beschlusses erbrachten Leistungen für den Fall der Aufhebung der Anordnung durch das Beschwerdegericht sofort zurückfordern oder einstellen könnte und nicht mehr den rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens abwarten müsste (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - L 9 AS 462/18 B ER -, juris Rn. 19; vgl. auch jurisPK-SGG/Burkiczak (Stand 20.11.2023), § 86b Rn. 634 m.w.N. zum Streitstand; a.A. offenbar Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. Juni 2023 - L 8 SO 105/23 B ER -, juris Rn. 29).
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